Einen lieb gewonnenen Menschen zu verlieren
ist immer mit Schmerz verbunden.
Denn immer lebt und geht ein ganz einzigartiger Mensch.
Sollten Sie die Vermutung haben den Tod eines geliebten Menschen festgestellt zu haben, kontaktieren Sie bitte den vertrauten Hausarzt oder den zuletzt behandelnden Arzt. Sollte keiner von beiden erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an den Notarzt.
Gern sind wir Ihnen auch in dieser emotional schwierigen Situation behilflich.
Stellt dann einer der kontaktierten Ärzte den Tod fest, wird eine sogenannte Todesbescheinigung ausgestellt, die er beim Verstorbenen hinterlassen muss.
Wichtig ist zu erwähnen, dass der Gesetzgeber eine 36 Stunden Frist gewährt, in der Verstorbene in ihrem gewohnten Umfeld bleiben dürfen.
Wir ermutigen Sie diese Zeit zu nutzen um sich von ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Trauer hat eine Menge Potenzial und kann ideenreich und individuell gestaltet werden. Wir kommen auch gerne dazu und unterstützen Sie zum Beispiel beim Versorgen Ihres Verstorbenen.
Folgende Schritte sind also im Trauerfall zu tun:
Wichtig: Vergessen Sie sich selbst nicht und holen Sie sich Unterstützung von außen, von Freunden, guten Nachbarn oder evtl. eines Geistlichen, sodass Sie nicht alleine sind.
Geben Sie sich auch hin und wieder den Moment in sich hineinzuspüren um zu überprüfen was ihr Gefühl Ihnen sagt.
Haben Sie bitte keine falsche Scheu individuelle Wünsche mit uns abzusprechen.
Sie erreichen uns persönlich während der Bürozeiten von Montag bis Freitag zwischen 09.00 - 15.00 Uhr. Außerhalb unserer Bürozeiten sind wir Tag und Nacht in unserem telefonischen Bereitschaftsdienst unter (05820) 970 99 33 für Sie erreichbar.
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